In 3 Schritten zum Markenschutz
Der Weg zur Markenanmeldung erscheint lange, kompliziert und riskant. Es sind ein paar Dinge, die Sie beachten können, um Ihre Marke wettbewerbsfähig und rechtssicher machen:
1. Prüfen Sie die Markenfähigkeit Ihres Zeichens.
Marken müssen unterscheidungsfähig und für die Kennzeichnung von Produkten und Leistungen geeignet sein und erfüllen in der Regel die Kriterien einer eigentümlichen geistigen Schöpfung. Gattungsbegriffe, beschreibende und/oder dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommene Begriffe sind nicht markenfähig.
2. Ähnlichkeitsrecherchen
Sorgen Sie dafür, dass Ihnen vertraglich und schriftlich möglichst sämltiche exklusive und uneingeschränkte Nutzungsrechte an dem Zeichen übertragen wurden. Bevor Sie die Marke zur Registrierung anmelden, lassen Sie sich nachweisen, dass in den Markenregistern nicht bereits ähnliche oder verwechslungsfähige Marken registriert oder am Markt verwendet werden. Damit minimieren Sie das Risiko bestehende, ältere Rechte Dritter zu verletzen.
3. Anmeldung zur Markenregistrierung
Bereiten Sie Ihre Markenanmeldung sorgfältig vor: Art der Marke sowie Produkte und Leistungen, die Sie mit Ihrem Zeichen kennzeichnen möchten, sollten gut überlegt sein. Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Marke nur national in Österreich oder international – z.B. europaweit einsetzen und schützen wollen.
Während die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt relativ einfach vorgenommen werden kann, sind es meist die strategischen Überlegungen davor, die eine Beratung durch Experten rechtfertigen. Checklisten vereinfachen kompliziert anmutende Entscheidungen und Online-Tools helfen Übersicht und Struktur für die Vorbereitungen zu gewährleisten.
Und nach der Markenregistrierung?
Jeder Rechtsanspruch ist so gut, wie er auch gepflegt wird. Daher sollten Sie regelmäßig Ihr Markenumfeld beobachten und prüfen, ob neue Markenzeichen am Markt und in den Markenregistern zu Ihrer Marke ähnlich oder gar verwechslungsfähig sind. Das Marken-Screening sollten Sie min. quartalsweise veranlassen, da bei Markenregistrierungen die Widerspruchsfrist nach drei Monaten abläuft.
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