Markenüberwachung
Markenschutz bedingt auch immer die laufende Überwachung der beanspruchten Schutzgebiete. Damit wahren Markeninhaber die Chance, das Ihnen zustehende Einspruchsrecht innerhalb der rechtlich vorgesehenen Einspruchsfrist von drei Monaten zu wahren. Eine verspätete Urgenz verursacht erheblich mehr Aufwand und Kosten, um ggfs. gegen verwechslungsfähige, identische oder sonstige kollisionsfähige Markenanmeldungen vorzugehen. Mit unserem Markenüberwachungsservice behalten Markeninhaber und -verantwortliche zeit- und ressourcenschonend den Überblick, und erhalten im Falle einer Anmeldung automatisch einen Hinweis, wenn die neu angemeldete Marke gleiche oder ähnliche Wort- oder Bildbestandteile enthält. Damit bleibt ausreichend Zeit die eingehenden Hinweise auf möglicherweise kollidierende Zeichen zu prüfen und ggfs. beim zuständigen Markenamt zu beanspruchen.
Für Kunden von DIE MarkenWertExperten besteht dank einer Kooperation mit unserem Monitoring-Partner ein spezielles Kennenlernangebot um den Markenmonitoring-Service umfassend zu testen, egal ob Sie Wortmarken oder Bildmarken für das von Ihnen angestrebte Schutzgebiet überwachen lassen möchten.
Gerne unterstützen wir bei Festlegung der Überwachungskriterien sowie bei den strategischen Entscheidungen über Art und Umfang der Überwachung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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