Screen_Erinnerung
Keine Verlängerungsfristen mehr versäumen: Zu jeder Markenregistrierung, zu jedem Patent- und Musterschutz, aber auch zu jedem Lizenzeintrag können Sie die jeils zuständige Person hinterlegen. Diese erhält dann in bestimmten Intervallen Erinnerungen zur rechtzeitigen Erneuerung der Schutzrechte.