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Checkliste zur Erhebung des Bedarfs für eine Markenberatung

Macht für Ihr Unternehmen eine Markenberatung Sinn?

Die BSO EDV- und Betriebsberatung GmbH bietet ihren Newsletterabonennten und Kunden ein besonderes Service. In Zusammenarbeit mit unserem Institut können BSO-Kunden via BSO eine kostenlose Erstberatung zum Thema Marke beantragen.

CHECKLISTE – Markenberatung

Die folgenden Fragen helfen den firmeninternen Bedarf für eine Markenberatung zu prüfen!

  • Sie haben Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihren Slogan markentechnisch/markenrechtlich noch nie überprüft?
  • Ihr Produkt-/Unternehmenszeichen ist noch nicht als Marke eingetragen?
  • Sie sind sich nicht sicher wie oder durch wen das Zeichen/der Slogan oder der Name geschaffen wurde?
  • Sie fragen sich, wie Sie Ihre Produkte und Leistungen vom Mitbewerb besser unterscheidbar machen können?
  • Wurde Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt schon einmal mit anderen Produkten/Unternehmen verwechselt?
  • Gibt es Unternehmen in Ihrem Umfeld oder international die ähnlich oder gleich lauten?
  • Sie haben bereits eine Marke oder andere Schutzrechte angemeldet und fragen sich ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind?
  • Sie überlegen eine Markterweiterung um neue Produkte oder planen Angebote in internationale Märkte auszudehnen?
  • Sie verwenden mehrere Marken für unterschiedliche Produkte und Bereiche und fragen sich, ob diese Vielfalt optimal ist?
  • Sie möchten Ihre Zeit für Ihr Geschäft verwenden und sich nicht länger oder noch mehr mit der Verwaltung Ihrer Schutzrechte oder Markenschutzfragen beschäftigen?
  • Sie haben eine oder mehrere Marken angemeldet, aber schon länger nicht mehr den Markt und Mitbewerb auf Ähnlichkeiten oder Nachahmung überprüft?
  • Sie fragen sich, inwieweit Ihre Aktivitäten rund um Ihre Marke nachhaltig und für das Unternehmen wertsteigernde Auswirkungen haben?
  • Sie haben weitere Fragen zum Thema Marke oder suchen einen qualifizierten Ansprechpartner, der Sie bei der Markenentwicklung und Markenführung unterstützt?

Haben Sie die eine oder andere Frage mit „Ja“ beantwortet? Wir gehen konkret auf Ihre offenen Fragen in einem ersten kostenlosen Markengespräch ein, von dem Sie markentechnisch gewiss profitieren werden! Nehmen Sie gerne mit BSO Kontakt auf und holen Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung!

Screenshot vom Blog-Beitrag Marken_BSOnders_spannendes_Thema

Marken – ein BSOnders spannendes Thema

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Ihr Unternehmenslogo geschützt ist? Ist es überhaupt notwendig, ein Logo oder ein Produkt beim Patentamt schützen zu lassen? Diese und noch ein paar mehr Fragen bat uns BSO EDV- und Betriebsberatung GmbH – unser Partner im Bereich EDV und IT aus St. Pölten für ihre Newsletterabonennten und Kunden zu beantworten. Im Folgenden ein kurzer Auszug aus dem Blogbeitrag für BSO.

Die meisten UnternehmerInnen ordnen den Begriff „Marke“ als einen inzwischen „gar nicht mehr so modischen“ Fachausdruck im Werbejargon ein. Die Einen verstehen darunter das visuelle Firmenzeichen, die anderen eine BSOnders originelle Produktbezeichnung und wieder anderen fällt dazu die Möglichkeit ein, die eigene Marke auch „rechtlich schützen“ zu lassen.

Nach der Relevanz des Themas für das eigene Unternehmen befragt, verweisen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen auf die großen internationalen Konzernmarken und Brands. Dass das Thema „Marke“ für jedes Unternehmen heute existenzentscheidende Bedeutung haben kann, ist in Österreich noch längst nicht flächendeckend bekannt. Nur ein geringer Prozentsatz aller Unternehmen beschäftigen sich regelmäßig und aktiv mit dem Thema Markenschutz. Diverse Studien zeigen, dass nur etwa jedes 5. Unternehmen Marken oder Slogans eingetragen hat. Dass mit zunehmender Globalisierung und Internationalisierung der Märkte, sowie mit steigenden Eintragungszahlen in Marken- und Patentämtern das Konfliktpotenzial steigt, liegt auf der Hand.

Einer unserer Kunden, Laurentius J. Mayrhofer, beschäftigt sich als MarkenWertExperte bereits seit 10 Jahren intensiv mit diesem Thema. Er unterstützt große und kleine Unternehmen, die mit dem Thema verbundenen Chancen zu nutzen und allfällige Risiken zu minimieren.

Warum ist die Marke BSOnders auch für KMUs elementar?

Markenrechtlich betrachtet sind Marken Unternehmenskennzeichen. Sie helfen dem Konsumenten, Produkte und Leistungen unterschiedlicher Erzeuger voneinander zu unterscheiden. Marken ermöglichen als Abgrenzungsmittel im geschäftlichen Verkehr die leichtere Zuordnung des Angebotenen zur jeweiligen Herkunftsquelle. Das Markenrecht sichert eingetragenen Marken ein ausschließliches Recht, bestimmte Produkte und Leistungen unter dem eingetragenen Zeichen in den Verkehr zu bringen. Dieses sehr starke Exklusivrecht nimmt auf die Größe des Unternehmens nicht direkt Bezug und ist damit eines jener durchaus leistbaren Mittel, um die Chancengleichheit für KMUs auch auf internationalen Märkten zu verbessern.

Ist Markenschutz nicht BSOnders kostspielig?

Die Eintragung kann von juristischen oder natürlichen Personen beim Österreichischen Patentamt erfolgen. Eine Vertretung durch einen Anwalt ist nicht notwendig.

Die Gebühr für die Online-Anmeldung beläuft sich für das Schutzgebiet von Österreich auf 280,– Euro für drei Schutzklassen. Unionsmarken werden beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ebenfalls online oder mittels Papierformular angemeldet. Die Anmeldung gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU. Die Onlineanmeldung kostet 850,- Euro für eine Klasse und optional 50 Euro für die zweite bzw. 150 Euro für jede weitere Klasse ab der Dritten.

Auf 10 Jahre gerechnet relativieren sich die investierten Kosten relativ rasch. Stellt man die Ersparnis bei nicht durchgeführter Anmeldung den möglichen Kosten für Verteidigung oder Ansprüchen bestehender Marken im Konfliktfall gegenüber, muss jedenfalls zur Eintragung einer Marke angeraten werden.

Was spricht BSOnders für eine Markeneintragung?

Die Anmeldung einer Marke ist vergleichbar mit einer Versicherung. Der Nutzen wird spätestens dann sichtbar, wenn es zu einem Konfliktfall kommt, bei dem der markenrechtliche Schutzanspruch greift.

Besteht keine Markeneintragung, muss oft sehr aufwändig ein Rechtsanspruch dokumentiert und ein mögliches Fehlverhalten eines Dritten nachgewiesen und bei Gericht durchgesetzt werden. Das verursacht jedenfalls hohe Verfahrens- und Anwaltskosten.

Eingetragene Marken können sich in vielen Fällen von Markenrechtsverletzungen (unerlaubte Verwendung, Nachahmung, …) gegenüber nicht eingetragenen Marken durchsetzen. Etwa mit einer einstweiligen Verfügung kann erwirkt werden, dass die nichtregistrierte Marke vom Markt genommen werden muss, bis die in Konflikt geratenen Markenansprüche geklärt sind.

In einem konkreten Fall wurde die Verlängerung einer Domain übersehen. Die Domain hatte die gleiche Bezeichnung wie das Consumer-Produkt eines Unternehmens. Ein international agierendes Unternehmen hat die Domain übernommen und dem früheren Inhaber zum Kauf angeboten. In solchen Fällen hilft die Eintragung der Marke, da sie bei der NIC ähnlich wie das Namensrecht als rechtlicher Anspruch auf eine Marke geltend gemacht wird. Mit der Vorlage der Markenurkunde kann u.a. bei der Domainvergabestelle eine Art Vorkaufsrecht auf die Domain erwirkt werden.

Den vollständigen Artikel – inklusive einer einfachen Checkliste, mit der Sie für sich die Frage nach dem Sinn einer Markenanmeldung und Markenberatung ermitteln können – finden Sie im Newsbereich auf www.bso.at

Screenshot Markenrecherchemodul

In 3 Schritten zum Markenschutz

Der Weg zur Markenanmeldung erscheint lange, kompliziert und riskant. Es sind ein paar Dinge, die Sie beachten können, um Ihre Marke wettbewerbsfähig und rechtssicher machen:

1. Prüfen Sie die Markenfähigkeit Ihres Zeichens.

Marken müssen unterscheidungsfähig und für die Kennzeichnung von Produkten und Leistungen geeignet sein und erfüllen in der Regel die Kriterien einer eigentümlichen geistigen Schöpfung. Gattungsbegriffe, beschreibende und/oder dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommene Begriffe sind nicht markenfähig.

2. Ähnlichkeitsrecherchen

Sorgen Sie dafür, dass Ihnen vertraglich und schriftlich möglichst sämltiche exklusive und uneingeschränkte Nutzungsrechte an dem Zeichen übertragen wurden. Bevor Sie die Marke zur Registrierung anmelden, lassen Sie sich nachweisen, dass in den Markenregistern nicht bereits ähnliche oder verwechslungsfähige Marken registriert oder am Markt verwendet werden. Damit minimieren Sie das Risiko bestehende, ältere Rechte Dritter zu verletzen.

 3. Anmeldung zur Markenregistrierung

Bereiten Sie Ihre Markenanmeldung sorgfältig vor: Art der Marke sowie Produkte und Leistungen, die Sie mit Ihrem Zeichen kennzeichnen möchten, sollten gut überlegt sein. Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Marke nur national in Österreich oder international – z.B. europaweit einsetzen und schützen wollen.

Während die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt relativ einfach vorgenommen werden kann, sind es meist die strategischen Überlegungen davor, die eine Beratung durch Experten rechtfertigen. Checklisten vereinfachen kompliziert anmutende Entscheidungen und Online-Tools helfen Übersicht und Struktur für die Vorbereitungen zu gewährleisten.

Und nach der Markenregistrierung?

Jeder Rechtsanspruch ist so gut, wie er auch gepflegt wird. Daher sollten Sie regelmäßig Ihr Markenumfeld beobachten und prüfen, ob neue Markenzeichen am Markt und in den Markenregistern zu Ihrer Marke ähnlich oder gar verwechslungsfähig sind. Das Marken-Screening sollten Sie min. quartalsweise veranlassen, da bei Markenregistrierungen die Widerspruchsfrist nach drei Monaten abläuft.

Brandnavigator Markenführungshandbuch

Markenschutz national oder international

Warum sollten Sie das überhaupt brauchen?

Das Österreichische Patentamt berichtet in aktuellen Aussendungen von einem Trend zu mehr Markenanmeldungen. Dabei werden nicht nur mehr nationale Marken sondern zunehmend auch Gemeinschaftsmarken mit internationalem Schutzanspruch angemeldet. Allein 2014 wurden in Österreich 6105 Marken registriert. Zum Jahreswechsel zählte das österr. Markenregister 107.279 Markenzeichen. Trotzdem zweifeln manche noch immer an der Notwendigkeit und am Nutzen einer Anmeldung.

Unternehmer wollen Investitionssicherheit und Rechtsverbindlichkeit.

Designer und Markenentwickler sehen sich zunehmend mit steigenden Zugriffen auf Stockanbieter und Crowdsourcing-Plattformen konfrontiert – selbst dann, wenn es um die Auswahl eines individuellen und einzigartigen Unternehmenszeichens geht. Selbst ein Werbeberater konterte jüngst in einer Diskussion über Nutzen und Notwendigkeit des Markenschutzes mit dem Argument, dass ein Zeichen aus dem Stock-Fundus um wenige Euro bei Markenkonflikten oftmalig getauscht werden könnte und die Kosten trotzdem bei weitem günstiger seien, als vorab in „teuren Markenschutz“ zu investieren.

Zum Glück denkt mittlerweile eine bedeutende Mehrheit der österreichischen Unternehmer vorausschauender. Tatsächlich wenden sich gerade in den letzten Monaten und Wochen vermehrt Kunden mit Fragen über Möglichkeiten des Markenschutzes an uns. Daher möchten wir mit dem aktuellen Newsletter  Informationen und Tipps rund um das Thema Markenschutz anbieten.

Warum ist Markenschutz wichtig?

Das Markenrecht ist ein sogenanntes Ausschließungsrecht und schafft für Sie als Markeninhaber die Möglichkeit, Ihre Alleinstellung, die sich in Bekanntheit, Vertrauen und Akzeptanz am Markt ausdrückt – dargestellt in ihrem Markenzeichen– exclusiv zu sichern.  Die Marke bündelt damit auch alle immateriellen Werttreiber Ihres Unternehmens, die den wirtschaftlichen Gewinn langfristig garantieren.


richtungsweisende Beratung zur Markenstrategischen Führung

Markenberatung

Die MarkenWertExperten unterstützen Sie mittels strategischer und operativer Kompetenz bei der Entwicklung Ihrer Marke.

Eine Marke ist mehr als ein Logo oder ein Name. Vergleicht man das Konstrukt Marke mit einem Haus, so kann man dies auf einfache Weise verdeutlichen. Jedes Haus ist nur so stabil wie sein Fundament. Dieses besteht bei einer Marke aus den relevanten Positionierungsmerkmalen, die ein Kunde wahrnimmt wie z.B. Produkt-, Wettbewerbs-, Servicevorteilen u.ä.

Ein Eckpfeiler des Markenhauses besteht aus dem ideellen Wert. Dieser entsteht durch das rechtsgültige Markenzeichen und der Werbung. Sie vermitteln dem Kunden Vertrauen und beeinflussen so die Kaufentscheidungen.

Die Beratung der MarkenWertExperten umfassen sowohl die Klärung markenrechtlicher Fragen, als auch Hilfestellungen bei der Markenanmeldung – egal ob es sich dabei um Einzelmarken oder aber um hoch komplexe Mehrmarkensysteme oder Gewährleistungsmarken handelt.

So wie ein gutes Dach ein Haus nicht nur attraktiv macht, sondern es auch schützt, so ist das Wissen um den gesamten Wert Ihres „Markenhauses“ von enormer Bedeutung für ein effizientes Betriebsergebnis.


Verwaltung der Registrierungsurkunden

Verwaltung von Registrierungsdaten

Gerade in Urheberrechtsfragen ist Wachsamkeit geboten. Hinterlegen Sie Registrierungsurkunden sowie die Schutzdauer der Marken und behalten Sie den Anmeldungs- und Schutzstatus all Ihrer Marken im Überblick. Der elektronische MarkenFührungsGuide® erinnert per E-Mail an endende Schutzzeiträume, damit Sie rechtzeitig die gewünschte Verlängerung der Markenregistrierung veranlassen können.


Ihr Nutzen


  • Elektronisches Archiv

    Zentrale Verwaltung von Regeistrierungsurkunden von Marken, Patenten, Mustern, etc.

  • zentrales Datensystem

    Dokumentation von Klassen und Waren- bzw. Produktverzeichnissen

  • Erinnerungsfunktion

    Automatische Erinnerung an Erneuerungsfristen per Email

  • Schutzgebiete im Überblick

    Erfassung der für den Markenschutz relevanten Informationen – u.a. der eingetragenen Schutzgebiete einer Marke

Logocheck

Logo-Check

Logos bzw. Markenzeichen sind visuelle, digitale oder akustische Identifikationszeichen. Technische Anforderungen für die Anwendungspraxis sowie die Markenfähigkeit des Entwurfes werden mit diesem Tool ebenso geprüft wie die umfassende Klärung allfälliger Nutzungsrechte.


Ihr Nutzen


  • Markenfähigkeitsprüfung

    Bewertung der in Markenpraxis angewandten Voraussetzungen eines Markenzeichens

  • Markentechnischer Test

    Bewerten Sie anhand sachlicher Kriterien wie weit ein Zeichen den Logo-/Markentechnischen Kriterien genügt.

  • Dokumentation über durchgeführte Recherchen

    Bewerten Sie vor der Verwendung eines Zeichens, ob und wie weit das Zeichen auf Ähnlichkeiten geprüft wurde und damit markenrechtlich für Sie unbedenklich ist.

  • Klare Sache bei Nutzungsrechten

    Prüfen Sie die vorhandenen Verwertungsrechte zu einem Markenzeichen und verhindern Sie damit Lücken bei vertraglichen Vereinbarung bei der Übernahme eine Logoentwurfes oder Markenzeichens.

Screenshot Markennamen Slogancheck

Markennamen- & Slogan-Check

Marken- und Urheberrecht machen die Kreation von Markenzeichen und -Claims zur echten Herausforderung. Mit dem Markennamen-& Slogan-Check prüfen Sie vor Anmeldung der Marke, ob die Bezeichnung den formalen Kriterien entspricht oder die Markenschöpfung Schwächen aufweist, die gegen eine Registrierung sprechen könnten.


Ihr Nutzen


  • Namensprüfung

    Markennamen qualitativ bewerten

  • Slogans testen

    Test von Slogananforderungen

  • Evaluieren von Wortmarken

    Kontrolle, wie weit eine Wortmarke den formalrechtlichen Anforderungen entspricht

  • Test zur Schutzfähigkeit

    Auswertung ob es Einwände, gegen die Schutzfähigkeit der Marke geben könnte

  • Prüfung bestehenden Markenschutzes

    Dokumentation der Kontrolle bestehender Schutzrechte

Markenamencheck Formulardetail

Markenamencheck Formulardetail