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Markenwissen: Markenschutz

Markenwissen und Markentalk, 21. März 2024, 18:00 Uhr
im Businesscube Absdorf, Wirtschaftspark 8a, 3462 Absdorf-Hippersdorf

Agenturinhaberin Denise Either mit Markenwertexperten Laurentius Mayrhofer im Talk zum Thema Markenschutz

  • Wann ist Markenschutz strategisch wichtig?
  • Wie und warum kann man durch Markenschutz den Wert der Marke erhöhen?
  • Welche Schutzrechte gibt es und wo liegen die Unterschiede?
  • Wie lauft der Antrag für die Registrierung einer Marke ab?
  • Welche Förderungen kann man beantragen?

Für wen ist diese Veranstaltung interessant?

GründerInnen, Startups, Selbstständige, UnternehmerInnen, GeschäftsführerInnen, die …

  • vor Gründung oder Eintragung eines Unternehmens stehen.
  • einen Überblick über Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Schutzrechten von Marken und geistigem Eigentum erhalten möchten.
  • sich für Kosten und Ablauf zum Schutz von Marken interessieren.
  • bekannte und etablierte Firmenzeichen, Logos und Namen haben, diese aber noch nicht registriert haben.
  • sich nicht vorstellen möchten, was passieren würde, wenn sie Ihren Namen oder ihr Firmenlogo von heute auf morgen nicht mehr verwenden dürften.
  • ihre Vorteile aus Dienstleistung, Bekanntheit oder Wissen und Kompetenzen im Unternehmen vor Nachahmung absichern möchten.
  • neue Perspektiven zur Unternehmensnachfolge und Übertragung der Marke suchen.
  • an Vermarktung und Einführung neuer Produkte und Angebote aus Innovationsprozessen arbeiten.
  • über Wachstumsstrategien in Richtung neuer Sortimente und neuen Kundengruppen denken.

Anmeldung:
kostenlos und unverbindlich unter: https://immer-weither.com/markenwissen/

Personen beim Positionierungsworkshop vor Glaswand mit Zutaten für Markenpositionierung als Dienstleister in freien Berufen

Werbemonitor Sonderedition „Freie Berufe“ 2023 – Marke und Positionierung

Alleinstellung um jeden Preis?

Eigentlich ja, denn wenn Kundinnen und Kunden keine relevanten Unterscheidungsmerkmale erkennen, entscheiden sie nach dem Preis. Insbesondere freie Berufe, die mitunter Leistungen in einem streng reglementierten Rahmen anbieten, tun sich schwer, Klientinnen und Klienten über „Produktvorteile“ anzusprechen. Ihr Produkt ist die Dienstleistung, und dort entsteht der Unterschied. Aber wie nutzt man diesen?

Positionierung – was ist das?

Positionierung verfolgt das Ziel, die eigenen Angebote und Leistungen für Kundinnen und Kunden und Interessentinnen und Interessenten von denen der Mitbewerberinnen und Mitbewerber besser unterscheidbar zu machen. Es geht also darum, jene Angebotsmerkmale zu identifizieren, die Sie und Ihr Angebot vor der Austauschbarkeit schützen.
Was sich so einfach schreibt, wird in der Praxis oft zur Herausforderung. Denn gerade freie Berufe machen den Unterschied über die Dienstleistung. Häufig versucht man, die Unterscheidungsmerkmale rein über den eigenen Qualitätsanspruch zu definieren und zu kommunizieren. Diese bleiben dann aus Sicht der Zielgruppe meist vergleichbare und unterscheidungsschwache Werbeversprechen. Die besten Zutaten für eine unterscheidungskräftige Positionierung finden sich nämlich in der Erbringung der Dienstleistung selbst, die sich üblicherweise auf die Qualität der Beziehung zwischen Kundinnen und Kunden sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister auswirkt.
Kundenseitig führt das zu den emotional wahrgenommenen Empfindungen von Zufriedenheit bzw. sich verstanden, umsorgt, begleitet oder bestätigt zu fühlen. Auch Spezialisierung ist eine gewinnende Zutat, die Klientinnen und Klienten bei der Wahl der Anbieterin oder des Anbieters gerne mit Vertrauensvorsprung, Anerkennung der Kompetenz und Preisakzeptanz wertschätzen.

Die besten Zutaten für eine unterscheidungskräftige Positionierung finden sich in der Erbringung der Dienstleistung.

Wann sollten Sie sich mit Positionierung beschäftigen?

Eine fein ausgearbeitete Positionierung mit klarer Markenbotschaft an eine konkret formulierte Wunschzielgruppe erleichtert den Start in die Selbstständigkeit enorm und erspart Enttäuschung, ungeliebte Projekte und viele Ressourcen für Versuchsballone. Aber auch etablierte Dienstleisterinnen und Dienstleister werden durch veränderte Erwartungen, Wertewandel in der Gesellschaft, globale Trends und Anpassungen der Mitbewerberinnen und Mitbewerber unter Zugzwang geraten. Die Positionierung verliert an Kraft. Folgende Symptome können sich bemerkbar machen: Steigende Investitionen ins Marketing, aber sinkende Umsätze; Preisdruck, Angebotsdruck von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern sowie Abwanderung von Interessentinnen und Interessenten zu Konkurrentinnen und Konkurrenten, Veränderungen von Bedürfnissen durch alternative Beschaffungs- und Informationsmöglichkeiten und nicht zuletzt tiefgreifende Veränderungen durch technologische Innovationen und Einzug von künstlicher Intelligenz (KI) in weite Bereiche des täglichen Lebens.

Wer gut positioniert sein möchte, wird nicht allen gleich gefallen.

Was macht eine gute Positionierung aus?

Wenn es um Ihr Kerngeschäft geht, sollten Ihre Wunschkundinnen und -kunden nur an Sie und Ihr Angebot denken. Alleine dort bekannt zu sein, ist nicht ausreichend. Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein klares Bild davon, wo Sie im Vergleich zu den anderen Anbieterinnen und Anbietern stehen und warum und mit welchem Mehrwert Sie diese für den von Ihnen geforderten Preis belohnen. Und wer gut positioniert sein möchte, wird nicht allen gleich gefallen: Gerade Dienstleisterinnen und Dienstleister in den freien Berufen polarisieren mitunter, indem sie mit klaren Ansagen und ausreichend Selbstbewusstsein für ihre Haltung in Führung gehen.

Zutatenliste für eine kraftvolle Positionierung

Wer künftig in seiner Profession und Expertise gefragt und angemessen entlohnt bleiben möchte, muss sich spätestens jetzt die Frage stellen, welche Vorteile im eigenen Angebot bzw. im veranschlagten Preis inkludiert sind. An dieser Stelle verweise ich gerne auf zwei themenverwandte Beiträge (Link siehe in der Infobox). 

Ergänzend hier einige Aspekte und Fragestellungen:

  • Warum ich? Warum sollen meine Wunschklientinnen und -klienten ausgerechnet mich beauftragen? Wenn Sie keine klare Antwort auf diese Frage haben, begeben Sie sich unbedingt auf die Suche!
  • Perspektive wechseln: Stärken und Unterscheidungsmerkmale Ihrer Leistungen identifizieren Sie am besten aus der Perspektive Ihrer Wunschkundinnen und -kunden. Ihre Brille ist relevant für die tatsächliche Unterscheidungskraft dieser Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern.
  • Ihr Warum: Formulieren Sie Ihr „Warum“, Ihre Vision und Mission und Ihre Werte. Als Dienstleisterin und Dienstleister punkten Sie über die Beziehung zu Ihren Kundinnen und Kunden.
  • Lernen Sie so viel wie möglich über Ihre Wunschklientinnen und -klienten. Bedürfnisse, Wünsche, Emotionen und Schmerzpunkte Ihrer Kundinnen und Kunden finden Sie über Tools wie Buyer Personas und Customer Journey. Holen Sie sich eine Expertin oder einen Experten, die oder der Sie durch den Entwicklungsprozess begleitet, Struktur und Orientierung bietet und Sie zu den benötigten Erkenntnissen führt.
  • Mut zur Spezialisierung als eine der wirksamsten Strategien zur Positionierung! Wählen Sie aus Produkt- und Leistungsspezialisierung, Problem- oder Zielgruppenspezialisierung.
  • Markenschutz: Informieren Sie sich möglichst früh im Zuge der Namensfindung und der Logokreation über Verfügbarkeit und Schutzmöglichkeit Ihrer Marke. Nutzen Sie die Potenziale von geistigen Schutzrechten zur Absicherung und Übertragungs-/Verwertungsmöglichkeit Ihrer Dienstleistungsvorteile. 

Kanada Madrider Markenabkommen beigetreten

Seit 17. Juni 2019 ist Kanada Mitglied des Madrider Markenabkommens (MMA). Dieses regelt gemeinsam mit dem Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) die internationale Anmeldung von Marken. Inhaber, die in den derzeit 120 Mitgliedsstaaten Marken registriert haben, können über das System den Markenschutz auf andere Vertragsländer ausdehen und damit einfacher und kostengünstiger internationalen Schutz für ihre Marken anmelden. Verwaltet wird das Abkommen überigens von der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, in Genf.
Für österreichische Produkte ist Kanada ein durchaus wesentlicher Exportmarkt. Mit dem Beitritt Kanadas zum MMA können österreichische Markeninhaber einfach über einen Antrag beim Österreichischen Patentamt für das Schutzgebiet Kanada einen internationalen Markenschutz beantragen. Wenn der Eintrag schneller erfolgen soll, kann bereits mit dem Antrag auf Anmeldung als nationale Marke bereits der Antrag auf Weiterleitung zur internationalen Anmeldung eingebracht werden.

Checkliste zur Erhebung des Bedarfs für eine Markenberatung

Macht für Ihr Unternehmen eine Markenberatung Sinn?

Die BSO EDV- und Betriebsberatung GmbH bietet ihren Newsletterabonennten und Kunden ein besonderes Service. In Zusammenarbeit mit unserem Institut können BSO-Kunden via BSO eine kostenlose Erstberatung zum Thema Marke beantragen.

CHECKLISTE – Markenberatung

Die folgenden Fragen helfen den firmeninternen Bedarf für eine Markenberatung zu prüfen!

  • Sie haben Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihren Slogan markentechnisch/markenrechtlich noch nie überprüft?
  • Ihr Produkt-/Unternehmenszeichen ist noch nicht als Marke eingetragen?
  • Sie sind sich nicht sicher wie oder durch wen das Zeichen/der Slogan oder der Name geschaffen wurde?
  • Sie fragen sich, wie Sie Ihre Produkte und Leistungen vom Mitbewerb besser unterscheidbar machen können?
  • Wurde Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt schon einmal mit anderen Produkten/Unternehmen verwechselt?
  • Gibt es Unternehmen in Ihrem Umfeld oder international die ähnlich oder gleich lauten?
  • Sie haben bereits eine Marke oder andere Schutzrechte angemeldet und fragen sich ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind?
  • Sie überlegen eine Markterweiterung um neue Produkte oder planen Angebote in internationale Märkte auszudehnen?
  • Sie verwenden mehrere Marken für unterschiedliche Produkte und Bereiche und fragen sich, ob diese Vielfalt optimal ist?
  • Sie möchten Ihre Zeit für Ihr Geschäft verwenden und sich nicht länger oder noch mehr mit der Verwaltung Ihrer Schutzrechte oder Markenschutzfragen beschäftigen?
  • Sie haben eine oder mehrere Marken angemeldet, aber schon länger nicht mehr den Markt und Mitbewerb auf Ähnlichkeiten oder Nachahmung überprüft?
  • Sie fragen sich, inwieweit Ihre Aktivitäten rund um Ihre Marke nachhaltig und für das Unternehmen wertsteigernde Auswirkungen haben?
  • Sie haben weitere Fragen zum Thema Marke oder suchen einen qualifizierten Ansprechpartner, der Sie bei der Markenentwicklung und Markenführung unterstützt?

Haben Sie die eine oder andere Frage mit „Ja“ beantwortet? Wir gehen konkret auf Ihre offenen Fragen in einem ersten kostenlosen Markengespräch ein, von dem Sie markentechnisch gewiss profitieren werden! Nehmen Sie gerne mit BSO Kontakt auf und holen Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung!

Screenshot vom Blog-Beitrag Marken_BSOnders_spannendes_Thema

Marken – ein BSOnders spannendes Thema

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Ihr Unternehmenslogo geschützt ist? Ist es überhaupt notwendig, ein Logo oder ein Produkt beim Patentamt schützen zu lassen? Diese und noch ein paar mehr Fragen bat uns BSO EDV- und Betriebsberatung GmbH – unser Partner im Bereich EDV und IT aus St. Pölten für ihre Newsletterabonennten und Kunden zu beantworten. Im Folgenden ein kurzer Auszug aus dem Blogbeitrag für BSO.

Die meisten UnternehmerInnen ordnen den Begriff „Marke“ als einen inzwischen „gar nicht mehr so modischen“ Fachausdruck im Werbejargon ein. Die Einen verstehen darunter das visuelle Firmenzeichen, die anderen eine BSOnders originelle Produktbezeichnung und wieder anderen fällt dazu die Möglichkeit ein, die eigene Marke auch „rechtlich schützen“ zu lassen.

Nach der Relevanz des Themas für das eigene Unternehmen befragt, verweisen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen auf die großen internationalen Konzernmarken und Brands. Dass das Thema „Marke“ für jedes Unternehmen heute existenzentscheidende Bedeutung haben kann, ist in Österreich noch längst nicht flächendeckend bekannt. Nur ein geringer Prozentsatz aller Unternehmen beschäftigen sich regelmäßig und aktiv mit dem Thema Markenschutz. Diverse Studien zeigen, dass nur etwa jedes 5. Unternehmen Marken oder Slogans eingetragen hat. Dass mit zunehmender Globalisierung und Internationalisierung der Märkte, sowie mit steigenden Eintragungszahlen in Marken- und Patentämtern das Konfliktpotenzial steigt, liegt auf der Hand.

Einer unserer Kunden, Laurentius J. Mayrhofer, beschäftigt sich als MarkenWertExperte bereits seit 10 Jahren intensiv mit diesem Thema. Er unterstützt große und kleine Unternehmen, die mit dem Thema verbundenen Chancen zu nutzen und allfällige Risiken zu minimieren.

Warum ist die Marke BSOnders auch für KMUs elementar?

Markenrechtlich betrachtet sind Marken Unternehmenskennzeichen. Sie helfen dem Konsumenten, Produkte und Leistungen unterschiedlicher Erzeuger voneinander zu unterscheiden. Marken ermöglichen als Abgrenzungsmittel im geschäftlichen Verkehr die leichtere Zuordnung des Angebotenen zur jeweiligen Herkunftsquelle. Das Markenrecht sichert eingetragenen Marken ein ausschließliches Recht, bestimmte Produkte und Leistungen unter dem eingetragenen Zeichen in den Verkehr zu bringen. Dieses sehr starke Exklusivrecht nimmt auf die Größe des Unternehmens nicht direkt Bezug und ist damit eines jener durchaus leistbaren Mittel, um die Chancengleichheit für KMUs auch auf internationalen Märkten zu verbessern.

Ist Markenschutz nicht BSOnders kostspielig?

Die Eintragung kann von juristischen oder natürlichen Personen beim Österreichischen Patentamt erfolgen. Eine Vertretung durch einen Anwalt ist nicht notwendig.

Die Gebühr für die Online-Anmeldung beläuft sich für das Schutzgebiet von Österreich auf 280,– Euro für drei Schutzklassen. Unionsmarken werden beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ebenfalls online oder mittels Papierformular angemeldet. Die Anmeldung gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU. Die Onlineanmeldung kostet 850,- Euro für eine Klasse und optional 50 Euro für die zweite bzw. 150 Euro für jede weitere Klasse ab der Dritten.

Auf 10 Jahre gerechnet relativieren sich die investierten Kosten relativ rasch. Stellt man die Ersparnis bei nicht durchgeführter Anmeldung den möglichen Kosten für Verteidigung oder Ansprüchen bestehender Marken im Konfliktfall gegenüber, muss jedenfalls zur Eintragung einer Marke angeraten werden.

Was spricht BSOnders für eine Markeneintragung?

Die Anmeldung einer Marke ist vergleichbar mit einer Versicherung. Der Nutzen wird spätestens dann sichtbar, wenn es zu einem Konfliktfall kommt, bei dem der markenrechtliche Schutzanspruch greift.

Besteht keine Markeneintragung, muss oft sehr aufwändig ein Rechtsanspruch dokumentiert und ein mögliches Fehlverhalten eines Dritten nachgewiesen und bei Gericht durchgesetzt werden. Das verursacht jedenfalls hohe Verfahrens- und Anwaltskosten.

Eingetragene Marken können sich in vielen Fällen von Markenrechtsverletzungen (unerlaubte Verwendung, Nachahmung, …) gegenüber nicht eingetragenen Marken durchsetzen. Etwa mit einer einstweiligen Verfügung kann erwirkt werden, dass die nichtregistrierte Marke vom Markt genommen werden muss, bis die in Konflikt geratenen Markenansprüche geklärt sind.

In einem konkreten Fall wurde die Verlängerung einer Domain übersehen. Die Domain hatte die gleiche Bezeichnung wie das Consumer-Produkt eines Unternehmens. Ein international agierendes Unternehmen hat die Domain übernommen und dem früheren Inhaber zum Kauf angeboten. In solchen Fällen hilft die Eintragung der Marke, da sie bei der NIC ähnlich wie das Namensrecht als rechtlicher Anspruch auf eine Marke geltend gemacht wird. Mit der Vorlage der Markenurkunde kann u.a. bei der Domainvergabestelle eine Art Vorkaufsrecht auf die Domain erwirkt werden.

Den vollständigen Artikel – inklusive einer einfachen Checkliste, mit der Sie für sich die Frage nach dem Sinn einer Markenanmeldung und Markenberatung ermitteln können – finden Sie im Newsbereich auf www.bso.at

Markenüberwachung

Markenschutz bedingt auch immer die laufende Überwachung der beanspruchten Schutzgebiete. Damit wahren Markeninhaber die Chance, das Ihnen zustehende Einspruchsrecht innerhalb der rechtlich vorgesehenen Einspruchsfrist von drei Monaten zu wahren. Eine verspätete Urgenz verursacht erheblich mehr Aufwand und Kosten, um ggfs. gegen verwechslungsfähige, identische oder sonstige kollisionsfähige Markenanmeldungen vorzugehen. Mit unserem Markenüberwachungsservice behalten Markeninhaber und -verantwortliche zeit- und ressourcenschonend den Überblick, und erhalten im Falle einer Anmeldung automatisch einen Hinweis, wenn die neu angemeldete Marke gleiche oder ähnliche Wort- oder Bildbestandteile enthält. Damit bleibt ausreichend Zeit die eingehenden Hinweise auf möglicherweise kollidierende Zeichen zu prüfen und ggfs. beim zuständigen Markenamt zu beanspruchen.

Für Kunden von DIE MarkenWertExperten besteht dank einer Kooperation mit unserem Monitoring-Partner ein spezielles Kennenlernangebot um den Markenmonitoring-Service umfassend zu testen, egal ob Sie Wortmarken oder Bildmarken für das von Ihnen angestrebte Schutzgebiet überwachen lassen möchten.

Gerne unterstützen wir bei Festlegung  der Überwachungskriterien sowie bei den strategischen Entscheidungen über Art und Umfang der Überwachung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ballesterer Fußballmagazin No 110 FK Austria Wien

ballesterer No.110 – „FK A______ W___“

Eingetragene Marke – die Austria will stärker kontrollieren, was die Fans mit ihrem Logo machen

Die Wiener Austria hat Vertriebsrichtlinien für ihre Fanklubs entwickelt. Merchandising muss bewilligt werden, offizielle Logos sind tabu, selbst der Name Austria Wien darf keinen Fanschal mehr zieren. Warum?

Ein Verein geht seinen Fans an die Wäsche: Anfang Februar wurden auf „Ostnews“, der Facebook-Präsenz der Austria-Ultras, die neuen Vertriebsrichtlinien für Fanartikel des FK Austria veröffentlicht. Darin betont der Verein sein alleiniges Recht auf Merchandising, wenn es geschützte Logos, Schriftzüge, Farbkombinationen oder Jahreszahlen beinhaltet. „FAK“, „Austria Wien“ und „1911“ sind damit in Zukunft an den Verkaufsständen der Fanklubs tabu. Wer eigene Fanartikel produzieren und auf dem Vereinsgelände verkaufen will, braucht die schriftliche Genehmigung des Klubs. Diese soll es aber nur noch für fanklubspezifische Ware geben – sofern sie nicht in Konkurrenz zu den Produkten der FK Austria Wien Merchandising GmbH stehen, einer Tochterfirma der Austria AG.

Austria Clean

Die Machtdemonstration des Vereins fällt in eine Zeit der Selbstfindung für viele Fans. Rechtsradikale Aktivitäten, Hausverbote und sportlicher Misserfolg haben ihre Spuren in Wien-Favoriten hinterlassen und die Osttribüne ausgedünnt. Auf Facebook wird die Richtlinie intensiv diskutiert. „Ein Riesenschlag ins Gesicht der Fanszene“, meinen die einen. „Nachvollziehbar, dass es nicht gestattet ist, aus den Namensrechten eines anderen Kapital zu schlagen“, die anderen. Der Verein betont, in dieser Angelegenheit den Konsens zu suchen. Man habe den Fans die Richtlinie auch in persönlichen Gesprächen vermittelt. „Dieses Thema hat sich etwas hochgeschaukelt“, sagt Austria-Pressechef Christoph Pflug. Anlassgeber seien Fanartikel gewesen, die nicht der Klubphilosophie entsprächen. „Zum Beispiel das Austria-Logo mit Marihuanablatt oder einem Schlagring darauf. Solche Dinge radikalisieren – gerade junge Fans. Das wollen wir keinesfalls mit unserer Marke unterstützen.“

Ein Blick auf die Tribüne zeigt jedoch: Kontroversielle Motive, ob mit oder ohne Vereinslogo, sind allgegenwärtig. Anspielungen auf Drogenkonsum gehören zur Tribünenfolklore, Hooliganismus wird ebenso zur Schau getragen – auch außerhalb der Szene. Und nicht nur im Horr-Stadion prangen Unmutsäußerungen gegenüber dem Lokalrivalen und der Polizei auf Spruchbändern und Fanartikeln.

Nur für den Eigenbedarf

Hinter der Vertriebsrichtlinie stehen jedoch auch wirtschaftliche Überlegungen. Die Austria sieht es nicht gern, wenn Fanklubs über den Eigenbedarf hinaus produzieren – Pflug verweist an dieser Stelle auf die Webshops einzelner Gruppen, ohne konkret zu werden. Doch zumindest bei den großen Fanklubs der Osttribüne dürfte sich das Interesse an E-Commerce in Grenzen halten. Auf den Seiten der Ultragruppen „Fanatics“, „Inferno“ und „KAI 2000“, die im Stadion die meisten Artikel vertreiben, wird man auf der Suche nicht schnell fündig. Nur die „Bulldogs“ haben einen ganzen Katalog und bieten Bestellung auf Anfrage an. Das Austria-Logo oder den Schriftzug „Austria Wien“ tragen von 20 erhältlichen Artikeln zwei Schals, zwei Aufnäher und ein T-Shirt. Am Verkaufsstand von „KAI 2000“ ergibt sich ein ähnliches Bild. Es dominieren flotte Sprüche in Violett, nur vereinzelt entdeckt man jedoch das Austria-Logo. „Wir verkaufen die Sachen, die wir jetzt noch haben, und dann schauen wir weiter“, sagt der Verkäufer. Man rede halt mit dem Verein. Mit weiteren Aussagen hält sich „KAI 2000“ aber zurück, eine Gesprächsanfrage wird höflich abgewiesen.

Juristisch ist die Situation für die Fans jedenfalls nicht die beste. Der ballesterer hat mehrere Markenexperten um ihre Einschätzung gebeten. Im Wesentlichen geben sie der Austria Recht. Der Rechtsanwalt Bernhard Tonninger, Experte für Wettbewerbs- und Markenrecht in Wien, erklärt: „Die Vorgangsweise des Vereins ist schon deshalb nachvollziehbar, weil Merchandisingartikel ein immer wichtigerer Umsatzbestandteil für Fußballvereine sind. Der Klub muss ein Interesse daran haben, dass seine Marke oder Bestandteile davon nicht von Dritten ohne Zustimmung verwendet werden.“ Lediglich eine kleine Hintertür öffnet Tonninger mit folgender Aussage: „Rechte an Kennzeichen können im Einzelfall auch verwirken, wenn man die konsenslose Benutzung durch Dritte über fünf Jahre duldet und die Benutzung nicht bösgläubig war.“

Austria, Hajduk, Molde 


Abseits der Ultraszene zeigt man sich indifferent. Fritz Duras, Obmann von „Austria 80“, ist von den neuen Richtlinien nicht betroffen, sein Fanklub produziert schon seit längerer Zeit keine Fanartikel mehr. Im Gespräch kann er die Positionen von Fans und Verein nachvollziehen, skeptisch ist er aber, was das Ausmaß der Richtlinie anbelangt. „Für mich ist ein Verbot auch außerhalb des Stadions nicht so einfach durchsetzbar. Vor allem, wenn keine geschützten Logos verwendet werden.“ Die Wiener sind immerhin nicht der einzige Klub namens Austria. Ähnlich ist die Ausgangslage bei „1911“ – dem Gründungsjahr von Hajduk Split und Molde FK.

Der Markenberater und -entwickler Laurentius Mayrhofer gibt dazu die Auskunft: „Dem deutschen Sprachgebrauch entnommene Begriffe und Buchstabenkombinationen sind üblicherweise aus dem Markenschutz ausgenommen. Die Verwendung der Zahl 1911 selbst einzuschränken ist markenrechtlich nur in bestimmten Fällen möglich.“ Was die Austria betrifft: Als Wortbildmarke namens „FAK Fußballklub Austria Wien 1911“ steht der Verein seit 2004 im Register des Patentamts.

Es liegt an der Austria, hier Fingerspitzengefühl zu beweisen. Schließlich lehnt sich professionelles Vereinsmerchandising oft genug an Motive aus der Fanszene an und verwendet entsprechende Leiberl-, Schal- und Jackendesigns, Abkürzungen wie J.A.F. („Jungs aus Favoriten“) oder Sprüche – Fans haben schon einiges für den Absatz der Vereine getan.

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Schutzrechte im Überblick

Die wirtschaftliche Ertragssicherheit eines Unternehmens hängt im Wesentlichen damit zusammen, wie gut die Marke rechtlich abgesichert ist. Das Markenrecht ist ein Ausschließungsrecht, das Nachahmung oder unerlaubte Verwendung und Verwertung untersagt. Dazu müssen aber Marken-, Patent- und Designschutzrechte geprüft, registriert und gepflegt werden.

Vom Patent zum Markenrecht

Produkte, die auf neuen technischen Lösungen basieren und gewerblich verwertbar sind, können – nach Prüfung der Patentwürdigkeit – Patentschutz erlangen. Dies ist ein auf 20 Jahre begrenztes Ausschließungsrecht für die alleinige Möglichkeit, die Erfindung betriebsmäßig herzustellen, zu vertreiben oder zu gebrauchen.

Wichtig! Prüfen Sie zuerst immer die Schutzfähigkeit und gefährden Sie selber nicht die Neuheit Ihrer Erfindung, indem Sie vor Anmeldung in Fachzeitschriften oder sonstigen öffentlichen Medien darüber publizieren!

Der Gebrauchsmusterschutz wird als „kleines Patent“ bezeichnet und gilt max. 10 Jahre. Die Eintragung erfolgt ohne Prüfung des Innovationsgrades bei wesentlich geringeren Kosten. Damit hat es aber eingeschränktere Schutzwirkung und ein gewisses Risiko.

Der Musterschutz hingegen bezieht sich lediglich auf das Aussehen eines Erzeugnisses als Ausschließungsrecht für 10 Jahre. Innovationen und Herstellungsverfahren wie beim Patent sind damit nicht schützbar.

Der Markenschutz definiert die Marke als Herkunftszeichen für Waren oder Dienstleistungen zur Unterscheidung gegenüber anderen Angeboten am Markt. Es ist ein exklusives Vermögensrecht für 10 Jahre – MIT Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere 10 Jahre!

Brandmanagement Praxis & Tipps

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Brandnavigator Markenführungshandbuch

Markenschutz national oder international

Warum sollten Sie das überhaupt brauchen?

Das Österreichische Patentamt berichtet in aktuellen Aussendungen von einem Trend zu mehr Markenanmeldungen. Dabei werden nicht nur mehr nationale Marken sondern zunehmend auch Gemeinschaftsmarken mit internationalem Schutzanspruch angemeldet. Allein 2014 wurden in Österreich 6105 Marken registriert. Zum Jahreswechsel zählte das österr. Markenregister 107.279 Markenzeichen. Trotzdem zweifeln manche noch immer an der Notwendigkeit und am Nutzen einer Anmeldung.

Unternehmer wollen Investitionssicherheit und Rechtsverbindlichkeit.

Designer und Markenentwickler sehen sich zunehmend mit steigenden Zugriffen auf Stockanbieter und Crowdsourcing-Plattformen konfrontiert – selbst dann, wenn es um die Auswahl eines individuellen und einzigartigen Unternehmenszeichens geht. Selbst ein Werbeberater konterte jüngst in einer Diskussion über Nutzen und Notwendigkeit des Markenschutzes mit dem Argument, dass ein Zeichen aus dem Stock-Fundus um wenige Euro bei Markenkonflikten oftmalig getauscht werden könnte und die Kosten trotzdem bei weitem günstiger seien, als vorab in „teuren Markenschutz“ zu investieren.

Zum Glück denkt mittlerweile eine bedeutende Mehrheit der österreichischen Unternehmer vorausschauender. Tatsächlich wenden sich gerade in den letzten Monaten und Wochen vermehrt Kunden mit Fragen über Möglichkeiten des Markenschutzes an uns. Daher möchten wir mit dem aktuellen Newsletter  Informationen und Tipps rund um das Thema Markenschutz anbieten.

Warum ist Markenschutz wichtig?

Das Markenrecht ist ein sogenanntes Ausschließungsrecht und schafft für Sie als Markeninhaber die Möglichkeit, Ihre Alleinstellung, die sich in Bekanntheit, Vertrauen und Akzeptanz am Markt ausdrückt – dargestellt in ihrem Markenzeichen– exclusiv zu sichern.  Die Marke bündelt damit auch alle immateriellen Werttreiber Ihres Unternehmens, die den wirtschaftlichen Gewinn langfristig garantieren.