Schutzrechte im Überblick
Die wirtschaftliche Ertragssicherheit eines Unternehmens hängt im Wesentlichen damit zusammen, wie gut die Marke rechtlich abgesichert ist. Das Markenrecht ist ein Ausschließungsrecht, das Nachahmung oder unerlaubte Verwendung und Verwertung untersagt. Dazu müssen aber Marken-, Patent- und Designschutzrechte geprüft, registriert und gepflegt werden.
Vom Patent zum Markenrecht
Produkte, die auf neuen technischen Lösungen basieren und gewerblich verwertbar sind, können – nach Prüfung der Patentwürdigkeit – Patentschutz erlangen. Dies ist ein auf 20 Jahre begrenztes Ausschließungsrecht für die alleinige Möglichkeit, die Erfindung betriebsmäßig herzustellen, zu vertreiben oder zu gebrauchen.
Wichtig! Prüfen Sie zuerst immer die Schutzfähigkeit und gefährden Sie selber nicht die Neuheit Ihrer Erfindung, indem Sie vor Anmeldung in Fachzeitschriften oder sonstigen öffentlichen Medien darüber publizieren!
Der Gebrauchsmusterschutz wird als „kleines Patent“ bezeichnet und gilt max. 10 Jahre. Die Eintragung erfolgt ohne Prüfung des Innovationsgrades bei wesentlich geringeren Kosten. Damit hat es aber eingeschränktere Schutzwirkung und ein gewisses Risiko.
Der Musterschutz hingegen bezieht sich lediglich auf das Aussehen eines Erzeugnisses als Ausschließungsrecht für 10 Jahre. Innovationen und Herstellungsverfahren wie beim Patent sind damit nicht schützbar.
Der Markenschutz definiert die Marke als Herkunftszeichen für Waren oder Dienstleistungen zur Unterscheidung gegenüber anderen Angeboten am Markt. Es ist ein exklusives Vermögensrecht für 10 Jahre – MIT Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere 10 Jahre!
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